SR-PERFORMANCE
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.0 Allgemeines
1.1 Für alle Dienstleistungen, Reparaturen, Tuning-Aufträge und Warenlieferungen durch die Firma SR-Performance Raso gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen. Entgegengesetzte Bedingungen des Kunden sowie mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung.
2.0 Angebote, Auftragserteilung und Stornierungen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein verbindlicher Auftrag kommt durch die mündliche oder schriftliche Bestellung oder Terminvereinbarung, die Übergabe des Fahrzeugs oder durch die Unterzeichnung eines Werkstattauftrags zustande. Alle Bestellungen sind verbindlich, und der Kunde ist zur Abnahme der Leistung, der Ware sowie des Fahrzeugs verpflichtet.
2.2 Werden Dienstleistungen oder Teile aufgrund unklarer, falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden bestellt oder verbaut, trägt der Auftraggeber das gesamte Risiko. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.
2.3 Terminabsagen, Stornierungen und Warenrücknahme: Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, muss dieser spätestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden. Nachträgliche Änderungen und Stornierungen von Aufträgen sind in bestimmten Fällen möglich, liegen aber im alleinigen Ermessen der Firma SR-Performance Raso. Bei späten Absagen, unentschuldigtem Nichterscheinen oder bewilligten Stornierungen erheben wir eine Ausfall- bzw. Umtriebsentschädigung in Höhe von 30 % des Auftragswerts (mindestens jedoch CHF 150.-). Bereits fahrzeugspezifisch bestellte Teile müssen vom Kunden vollständig bezahlt und abgenommen werden.
3.0 Preise, Anzahlung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Anzahlung: Für sämtliche Aufträge, die die Bestellung von Teilen umfassen, ist im Voraus eine Anzahlung von mindestens 50 % des Auftragswerts zu leisten. Je nach Art, Exklusivität oder Umfang der Bestellung behält sich SR-Performance Raso vor, eine Vorauszahlung von bis zu 100 % zu verlangen. Die Bestellung der Teile sowie die Terminvergabe für den Einbau erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang der geforderten Anzahlung.
3.3 Zahlung vor Ort: Die (Rest-)Zahlung für Dienstleistungen und Teile erfolgt grundsätzlich netto und ohne Abzug bei der Fahrzeugübergabe (Barzahlung, EC- oder Kreditkarte).
3.4 Ratenzahlung via Heylight: Als separate Zahlungsmethode bieten wir die Möglichkeit der Ratenzahlung über unseren Partner Heylight an. Diese Finanzierungslösung kann wahlweise für den kompletten Rechnungsbetrag oder als Teilzahlung (z. B. zur Begleichung des Restbetrags nach geleisteter Anzahlung) genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde die Finanzierung im Vorfeld bei Heylight beantragt und diese offiziell bewilligt wird. Die genauen Konditionen der Ratenzahlung richten sich nach den Vertragsbestimmungen von Heylight.
3.5 Zusatzarbeiten: Zeigt sich während der Arbeiten, dass unvorhergesehene Diagnose- oder Reparaturarbeiten für eine erfolgreiche Durchführung des Auftrags zwingend notwendig sind, werden diese nach Rücksprache mit dem Kunden zum regulären Werkstatt-Stundenansatz von 150.- CHF abgerechnet.
3.6 Eigentumsvorbehalt: Sämtliche Artikel und verbauten Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma SR-Performance Raso.
4.0 Fahrzeugübergabe, Abnahmeverzug und Retentionsrecht
4.1 Der Kunde ist zur Abnahme des Fahrzeugs oder der bestellten Teile verpflichtet, sobald er über die Fertigstellung der Arbeiten bzw. das Eintreffen der Ware informiert wurde.
4.2 Das Fahrzeug ist innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Benachrichtigung abzuholen. Holt der Kunde das Fahrzeug nicht fristgerecht ab, behält sich SR-Performance Raso vor, ab dem 6. Tag eine branchenübliche Standgebühr in Rechnung zu stellen. Das Risiko für das abgestellte Fahrzeug trägt ab diesem Zeitpunkt der Kunde.
4.3 Annahmeverzug von Teilen/Waren: Wird vom Kunden bestellte Ware nicht angenommen bzw. nicht abgeholt, so wird diese auf Gefahr und Risiko des Kunden bei uns eingelagert. Weigert sich der Kunde, nach Fristsetzung von 2 Wochen endgültig die Ware anzunehmen bzw. abzuholen, so können wir frei anderweitig über die Ware verfügen. Den entstandenen Schaden (Lagerungs-, Transport-, Verpackungs- und Wiedereinlagerungskosten) trägt der Käufer bzw. Auftraggeber. Eine bereits geleistete Anzahlung wird in diesem Fall mit den entstandenen Kosten und der Umtriebsentschädigung verrechnet.
4.4 Zurückbehaltungsrecht (Retentionsrecht): SR-Performance Raso steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein Zurückbehaltungsrecht an dem aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Fahrzeug des Kunden zu. Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Posten (inkl. allfälliger Standgelder) herausgegeben.
5.0 Gewährleistung und Mängel
5.1 Alle Mängel an verbauten Teilen oder erbrachten Dienstleistungen sind sofort nach Kenntnisnahme, spätestens jedoch 7 Tage nach Fahrzeugübergabe, schriftlich anzuzeigen.
5.2 Bei begründeten Mängeln hat SR-Performance Raso das Recht zur Nachbesserung. Schadenersatzansprüche für entstandene Verarbeitungs- und Montagekosten bei Fremdeingriffen werden nicht anerkannt.
5.3 Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn die Mängel auf eine Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- oder Handhabungsvorschriften, ungeeignete Verwendung, nachlässige Behandlung, natürlichen Verschleiss oder auf Eingriffe von Drittwerkstätten zurückzuführen sind.
6.0 Haftung für Tuning, Folgeschäden und Software-Updates
6.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von SR-Performance Raso im Rahmen des Tunings vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug, dem Motor sowie dem Steuergerät zu einer Änderung der Leistungsdaten führen. Der Motor und andere Fahrzeugaggregate werden einer höheren Beanspruchung ausgesetzt, was physikalisch bedingt zu einem höheren Verschleiss führen kann. SR-Performance Raso übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
6.2 SR-Performance Raso weist ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers führen kann.
6.3 Jedes Fahrzeug wird vor dem Tuning auf Fehler geprüft. Tritt nach der Leistungssteigerung ein Defekt aufgrund der höheren Belastung auf, der mit der Serienleistung nicht aufgetreten wäre, oder bringt das Fahrzeug aufgrund eines verdeckten defekten Teils nicht die versprochene Leistung, übernimmt SR-Performance Raso dafür keine Haftung.
6.4 Verlust von Tuning-Daten: SR-Performance Raso übernimmt keine Haftung, wenn die optimierte Software (Tuning-Daten) durch ein werksseitiges Software-Update (z. B. im Rahmen eines regulären Services in einer Vertragswerkstatt) überschrieben oder gelöscht wird. Ein erneutes Aufspielen der Tuning-Software ist nicht in der ursprünglichen Dienstleistung enthalten und ist kostenpflichtig.
6.5 Unsere Leistungsangaben sind Referenzwerte. Da Autos verschleissbedingt weniger Leistung aufweisen können, garantieren wir diese Werte nur in Verbindung mit einer Vor- und Nachmessung der Motorleistung auf dem Prüfstand (gegen Aufpreis).
7.0 Erfüllung gesetzlicher Vorschriften (DTC / FAKT)
7.1 Sämtliche Änderungen an der Motorelektronik, welche Leistung, Geräuschentwicklung oder Abgasverhalten des Fahrzeugs beeinflussen, bedürfen einer Einzelabnahme durch das DTC oder FAKT. Diese Prüfung ist nicht im Preis inbegriffen und muss vom Kunden selbst durchgeführt werden.
7.2 Das Bewegen eines leistungsgesteigerten Fahrzeugs ohne entsprechende Zulassung auf öffentlichen Strassen geschieht auf eigene Verantwortung des Kunden. Ansprüche an SR-Performance Raso wegen Nichtgenehmigung durch Strassenverkehrsämter, DTC oder FAKT sind ausgeschlossen, es sei denn, eine solche Zulassung wurde ausdrücklich schriftlich zugesichert.
7.3 Der Kunde ist selbst verpflichtet, eine allfällige Neutypisierung bei seiner Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung zu melden.
8.0 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
8.1 Erfüllungsort für Dienstleistungen, Lieferungen und Zahlungen ist der Sitz der Firma SR-Performance Raso.
8.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist CH-4600 Olten SO.
8.3 Für alle Rechtsbeziehungen gilt das schweizerische Recht.
8.4 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
